Home » BEST AGER » Machen Sie Ihren letzten Willen zu einem neuen Anfang.
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Hawa Koroma (ca. 70 Jahre), Großmutter der Ebola-Waisen Isatu (7) und Aruna (10). Brot für die Welt leistet mit seinen Partnerorganisationen Hilfe zur Selbsthilfe: Die beiden Kinder freuen sich über das Schulstart-Set. Frauen erhalten Kapital für eine Geschäftsidee, z. B. für eine Kleintierzucht. Eine Schar Hühner oder eine Herde junger Ziegen und Trainings zum Anbau neuer Sorten Reis und Maniok helfen ihnen beim Start in eine bessere Zukunft.

© Helge Bendl/ BfdW

Alles gut geregelt

Gut in Erinnerung bleiben, Werte selbstbestimmt weitergeben

Jeder von uns fragt sich früher oder später: In wessen Hände möchte ich mein Hab und Gut legen? Wem vertraue ich es an, meinen Nachlass würdig aufzulösen und meine Werte sinnstiftend einzusetzen? Was wird aus meiner Immobilie?

Der eigene Wille entscheidet

Besonders für diejenigen, die keine Kinder haben, ist ein gültiger letzter Wille wichtig. Denn sonst erben entfernte Angehörige. Wer Familie hat, kann durch eine klare Regelung Streit vermeiden. Per Testament bestimmen Sie selbst über Ihre Werte, bleiben in guter Erinnerung. Erleichternd ist die Gewissheit, dass alles im eigenen Sinne gut geregelt ist.

Eine Regelung zu treffen ist einfach

Der erste Schritt ist, sich darüber zu informieren, wer im Wege der gesetzlich geregelten Erbfolge ohne gültiges Testament erben würde.

Im zweiten Schritt erfolgt die Entscheidung: Wem möchte ich was hinterlassen? Vielleicht soll zum Beispiel der Sohn das Haus und die Nichte den Familienschmuck erhalten. Oder Sie möchten zusätzlich eine gemeinnützige Organisation, wie Brot für die Welt, unterstützen. Dann müssen diese individuellen Wünsche in einem dritten Schritt durch einen selbst gestalten Letzten Willen niedergelegt werden. Ratsam ist, dafür ein Notariat aufzusuchen. So vermeiden Sie Fehler, die dazu führen können, dass das eigenhändig aufgesetzte Testament ungültig ist, denn schon Formfehler führen zur Unwirksamkeit. Das Notariat informiert und berät Sie über erbrechtliche Fragen und unterstützt bei der Gestaltung auch unter Beachtung steuerlicher Aspekte. Der Notar oder die Notarin setzt das Testament auf und beurkundet es.

Wenn die Lieben versorgt sind

Sind die Lieben ohnehin gut versorgt oder gibt es gar keine nahen Angehörigen? Vielleicht reift dann Ihr Wunsch, mit dem Nachlass Gutes zu tun. Mit Brot für die Welt schenken Sie Kindern, Frauen und Männern in den ärmsten Weltregionen Hilfe zur Selbsthilfe. Ihre Werte leben dadurch weiter. Sie tragen dazu bei, Leben zu retten, praktische Hilfe und Zuversicht zu geben. Seit 1959 engagiert sich Brot für die Welt gemeinsam mit lokalen Partnern für Menschen in Notlagen. Die Projekte in 90 Ländern sichern langfristig die Ernährung tausender Familien und ermöglichen ein gesundes Aufwachsen und den Schulbesuch der Kinder. Sie stärken die Menschen, ihr Leben aus eigener Kraft zu meistern und den Auswirkungen des Klimawandels zu trotzen.

Gutes tun, über die eigene Zeit hinaus

Wird Brot für die Welt Erbe oder Miterbe, kümmert sich das interne Nachlassteam bundesweit um die Abwicklung des Nachlasses. In diesem erfahrenen Team arbeiten Juristen und erfahrene Sachbearbeiter. Respektvoll und fachkompetent nimmt das Team alle anstehenden Nachlass-Aufgaben in die Hand: Es bezahlt die Bestattung, löst zum Beispiel das Zuhause auf, lässt Immobilien und Wertgegenstände schätzen, um sie zu veräußern, kündigt Verträge und begleicht ausstehende Verbindlichkeiten.

Eine andere Möglichkeit Brot für die Welt zu fördern, ist ein Vermächtnis im Testament: In diesem Fall bestimmen Sie zunächst den oder die Erben, wie beispielsweise die eigenen Kinder. Dann ordnen Sie per Vermächtnis an, was Brot für die Welt erhält. Dies kann zum Beispiel ein Geldbetrag sein oder ein Gegenstand, wie eine Münzsammlung.

Transparenz

Der Erlös aus Erbschaften und Vermächtnissen kommt der Arbeit von Brot für die Welt zugute. Brot für die Welt ist Träger des DZI-Spendensiegels. Sie können daher sicher sein, dass Ihr Geld genau dort ankommt, wo es gebraucht wird. 92 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel fließen konkret in die Projektarbeit, 8 Prozent in Werbung, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung. Beim DZI-Siegel entspricht dies der besten Kategorie „niedrig“ (= unter 10 Prozent). Weitere Kontrollverfahren sind die unabhängige Buchprüfung unserer Projektpartner, regelmäßig vorzulegende Fortschrittsberichte und die Begutachtung unserer eigenen Jahresrechnung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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Möchten Sie sich näher informieren? Und danach den guten Vorsatz beherzigen und Ihre Nachlassregelung treffen? Dann bestellen Sie kostenfrei die Broschüre „Ratgeber für Ihr Testament

Auf der Seite finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen zum Erbrecht, zum eigenhändigen und notariellen Testament und zum Weitgreta-silver.deergeben von Immobilien.

Ihre Ansprechpartnerin Monika Willich steht Ihnen gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin:
[email protected].

Etwas bewirken, über die eigene Zeit hinaus

Die gesetzliche Erbfolge greift immer – es sei denn, es gibt ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag. Monika Willich von Brot für die Welt erläutert, was es zu beachten gibt.

Ein Testament zu machen ist einfach. Vorrausetzung: Wissen, was man will.

Für Fragen rund um die Themen Testament, Erbschaft und Nachlass steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Monika Willich gerne zur Verfügung.

Monika Willich

Brot für die Welt
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Foto: Marcus Simaitis

Frau Willich, das Thema „Testament“ wird gern verdrängt, weil einige den Aufwand scheuen. Ist das berechtigt?

Ein Testament zu machen ist einfach. Voraussetzung: wissen, was man will. Sobald die Entscheidung gefallen ist, wer etwas erhalten soll, dann empfehle ich den Gang zum Notar. Notare informieren und beraten, beispielsweise über das Thema Erbschaftsteuer und mögliche Gestaltungsvarianten, um den Wunsch des Mandanten auch rechtlich wirksam umsetzen zu können. Das Testament wird vom Notar beurkundet, von ihm ans Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben und in das zentrale Testamentsregister eingetragen. Ein weiterer Vorteil neben der Auffindbarkeit im Todesfall ist, dass dann kein kostenpflichtiger Erbschein mehr beantragt werden muss. Wurde das Testament nur handschriftlich aufgesetzt, ist ein Erbschein zur Nachlassabwicklung erforderlich.

Was sollte der erste Schritt sein?

Sich informieren, was das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge vorsehen: Wer erbt nach den gesetzlichen Regelungen welchen Anteil, wenn ich kein Testament mache? Oder möchte ich von der gesetzlichen Regelung abweichende Verfügungen treffen? Ein notariell beglaubigtes Testament oder in manchen Fällen ein Erbvertrag sind ratsam, in jeder familiären Situation und mit jedem Vermögen.

Warum wird eine Organisation wie „Brot für die Welt“ in Testamenten bedacht?

Viele Menschen haben sich bereits zu Lebzeiten engagiert, motiviert etwa aufgrund von Reisen. Dann entsteht der Gedanke, über das eigene Leben hinaus Gutes zu bewirken. Oftmals wird Brot für die Welt bedacht, wenn es keine nahen Angehörigen gibt. Wird das „Ev. Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. – Brot für die Welt“ als Erbe eingesetzt, sind wir gesetzlich verpflichtet, die gesamte Nachlassauflösung in die Hand zu nehmen.

Als Erben tragen wir die Kosten der Bestattung, kümmern uns aber auch um die praktischen Dinge, also z.B. die Auflösung des Haushalts, die Kündigung von Versicherungen und anderen Verträgen.

Wir sind eine Organisation, die dies deutschlandweit fachkompetent und respektvoll macht. Im Haus haben wir dafür ein eigenes Team, das aus Juristen und Sachbearbeitern besteht. Erbschaften bewirken, dass unsere Hilfe zur Selbsthilfe fortlebt. Sie ermöglichen z.B. Kindern in den ärmsten Weltregionen den Schulbesuch oder Kleinbauern, Saatgut anzuschaffen, das auch bei Wassermangel ausreichend Erträge bringt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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