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Mobil reisen mit Handicap

Für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung gilt dies besonders. Mit sorgfältiger Auswahl von Unterkunft, Hilfsmitteln und Transfer kann jedoch unerwarteten Ereignissen vor oder während der Reise vorgebeugt werden.

Spezialisierte Veranstalter

Idealerweise wendet man sich gleich zu Beginn an einen Reiseveranstalter, der sich auf Menschen mit Behinderung spezialisiert hat. Wichtig ist dennoch immer, genauer nachzufragen. Denn Etiketten wie „behindertengerecht“ oder „rollstuhlgerecht“ bedeuten bei Angeboten vor Ort oft etwas anderes.

Wer Medikamente regelmäßig einnimmt, sollte genug davon mitnehmen – und sie griffbereit haben. Schließlich passiert es nicht selten, dass zum Beispiel bei Flugreisen ein Koffer erst ein paar Tage später ankommt.
Eine Hilfsmittelversorgung im Ausland erfordert die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Verordnung ist für die spätere Kostenerstattung nicht zwingend erforderlich, aber ratsam. Auch der genehmigte Kostenvoranschlag ist von wesentlicher Bedeutung.

Zahlreiche Services der Bahn

Unverzichtbar ist für Reisende mit der Bahn die Broschüre „Mobil mit Handicap – Services für mobilitätseingeschränkte Reisende“. Sie ist an jedem Bahnhof kostenlos erhältlich oder im Internet downloadbar. Bei Reisen mit der Bahn ist zu unterscheiden zwischen Nah- und Fernverkehr.

Nach den Strecken sollte man sich genauso erkundigen wie nach eingesetzten Fahrzeugen, Reisezeitpunkten und möglichen Anmeldungen. Zudem ist eine unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen und wenn „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist.

Rechtzeitig planen

Wichtig: Im Fernverkehr gibt es keine Niederflurfahrzeuge. Rollstuhlfahrer sind daher immer auf die Hilfe von Servicepersonal am Bahnhof angewiesen, die mobile Hublifte einsetzen. Über die Mobilitätsservice-Zentrale können diese Services genauso wie Fahrkarten bestellt werden.

Sofern es erhebliche Abweichungen im Reiseverlauf geben sollte, sollte der Fahrgast das Zugbegleitpersonal rechtzeitig vor dem Ausstieg bitten, die Hilfeleistung am Zielort abzusichern. Neue Fernverkehrszüge verfügen über eine Fahrzeuggebundene Einstiegshilfe, die vom Zugbegleitpersonal bedient wird.

Praktisch sind für Personen, die allein reisen und keine Verwandten oder Bekannten haben, aber auch sogenannte Reiseassistenten. Örtliche Sozialstationen am Reiseort bieten diverse Pflege- und Betreuungsleistungen ab 15 Minuten täglich bis hin zur 24-Stunden-Betreuung. Die Kosten werden entweder direkt mit den Kunden oder der Pflegekasse abgerechnet. Reiseveranstalter informieren über konkrete Pauschalangebote.

Hilfreiche Reisebegleitung

Aber auch gemeinnützige Organisationen vermitteln solche Reisebegleitungen. Tätig sind hier meistens Menschen, die eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung suchen und daher keine oder wenig Erfahrung in der Pflege von Menschen mit Behinderung haben. Hilfreich ist es, wenn diese zumindest an einem Workshop „Reiseassistenz“ teilgenommen haben.

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