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INKLUSION

Integration für traumatisierte Flüchtlinge

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling, wer „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will …“.

Menschenrechtslage als Fluchtursache

Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts finden Kriege, Folter und Menschenrechtsverletzungen statt, die Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Weltweit sind derzeit fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Für die meisten Flüchtlinge ist es keine Option, ihre Heimatregion zu verlassen.

Sie hoffen auf rasche Rückkehr in ihre gewohnte Umgebung, in den Kreis der Familie und Freunde. Daher fliehen sie in angrenzende Nachbarländer. Menschen, die nach Europa, Nordamerika und in andere „reiche Länder“ fliehen, stellen deshalb nur einen sehr kleinen Teil der weltweiten Flüchtlingsbewegung dar.

Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Folter und organisierter, oft staatlicher Gewalt wurden, leiden häufig an schweren Traumata. Zu den Erfahrungen als Fluchtursache kommen meist weitere traumatische Erlebnisse auf der Flucht hinzu. Außerdem der Verlust von Heimat, Arbeit, Besitz, familiären und sozialen Beziehungen sowie gesellschaftlichem Status.

Die Europäische Union hat diese Flüchtlinge als eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Flüchtlingen definiert. Viele von ihnen leiden an den psychischen und physischen Folgen ihrer Erlebnisse. Diese Folgen sind häufig „normale“ Reaktionen auf die unnormalen und unmenschlichen Erfahrungen, die sie machen mussten.

Im Exil sind diese Menschen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt, wie der Unsicherheit ihres Aufenthaltsstatus und der Einschränkung ihrer Rechte. Dies erschwert eine Verarbeitung der Geschehnisse.

Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung

Die traumatischen Erlebnisse lassen sich nicht ungeschehen machen, aber man kann lernen, damit zu leben. Und zwar so, dass sie nicht mehr den Alltag bestimmen. Um dies zu erreichen, können sich betroffene Flüchtlinge in Deutschland an darauf spezialisierte Gesundheitszentren wenden.

Diese werden unterstützt von Amnesty International. Ein zentraler Ansatz hierbei ist die Hilfe zur Selbsthilfe und zur Selbstbestimmung. Das Menschenrecht auf Gesundheit wird dabei besonders betont.

Das Therapieangebot umfasst zum Beispiel die psychosoziale Beratung und Psycho(trauma)therapie, Angebote wie Begegnungscafé, Musik und Sport sowie die Zusammenarbeit mit und gegebenenfalls Beratung von Haus- und Fachärzten und den Austausch mit anderen im Bereich der Hilfe für politisch Verfolgte tätigen Organisationen.

Gelungener Beitrag zur Integration

Viele dieser integrationsrelevanten Einrichtungen in Deutschland brauchen aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen dringend Unterstützung. Die Ausgaben für Personal, Dolmetscher und Therapiemittel sind für die Zentren, die oft keine staatlichen Gelder erhalten, enorm angestiegen.

Amnesty International leistet hier einen konkreten Beitrag zur gelungenen Integration schwer traumatisierter Flüchtlinge.

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